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Ablauf

Ärztliche Überweisung

Da eine physiotherapeutische Behandlung nur auf Anweisung eines Arztes bzw. einer Ärztin erfolgen kann, benötigen Sie von Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin oder Ihrem Facharzt bzw. Ihrer Fachärztin eine Überweisung zur Physiotherapie.

Für die erste Therapieserie benötigen Versicherte der ÖGK und BVAEB-OEB keine Bewilligung. Bei allen anderen Kassen wird eine Bewilligung zu Beginn der Therapieserie benötigt, um sicherzustellen, dass Sie eine Teilkostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse erhalten. Einreichungen bei der jeweiligen Krankenkasse sind per Post, E-Mail oder App "MeineSV" möglich.

Kontaktaufnahme

In der ersten Therapieeinheit wird ein physiotherapeutischer Befund erstellt, um Ihr Beschwerdebild besser verstehen und weitere Therapieschritte planen zu können. Dieser besteht aus dem Anamnesegespräch, einer ausführlichen Untersuchung und einer gemeinsamen Zielsetzung und nimmt üblicherweise die Hälfte des ersten Termins in Anspruch.
Bitte nehmen Sie zum ersten Termin alle nötigen Befunde und relevanten Unterlagen mit.

Therapiebeginn

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail zur Vereinbarung des ersten Termins.

Therapieabschluss und Bezahlung

Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, dass Sie am Ende der Therapieserie eine Honorarnote von mir bekommen, die Sie nach Bezahlung bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Teilkostenrückerstattung

Die Therapierechnung können Sie zusammen mit dem Überweisungsschein und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen Teil der Therapiekosten von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung rückerstattet bekommen. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Tarif der Krankenkasse und Art der Behandlung. Mit der Rückerstattungsbestätigung der gesetzlichen Krankenkasse können Sie dann die Rechnung bei Ihrer Zusatzversicherung (falls vorhanden) einreichen.

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